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LkSG-Beratung

Lieferkettengesetz? Packen wir an.

Erfüllen Sie die Anforderungen des Lieferkettengesetzes mit einem klaren Fahrplan. Steuern Sie Risiken, sichern Sie Aufträge und machen Sie Ihre Lieferkette belastbar.

Mehr als eine Pflicht –
ein echter Hebel

Auch wenn das Lieferkettengesetz zunächst nur große Unternehmen betrifft – der Druck reicht längst in den Mittelstand. Viele Betriebe werden bereits von Kunden aufgefordert, Risiken offenzulegen und Maßnahmen nachzuweisen. Wer jetzt handelt, sichert sich Vorteile.

Was Sie konkret erreichen:

Was bedeutet das Lieferkettengesetz konkret?

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet große Unternehmen in Deutschland, menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken in ihren Lieferketten systematisch zu analysieren, zu minimieren und darüber zu berichten.

Das LkSG wird derzeit überarbeitet und soll künftig durch ein Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinie CSDDD ersetzt werden. Ein beschlossenes Änderungsgesetz soll doppelte Berichtspflichten vermeiden, ist jedoch noch nicht in Kraft – die wesentlichen Pflichten gelten weiterhin unverändert.

Auch kleinere und mittelständische Betriebe sind oft indirekt betroffen: Viele Großkunden erwarten von ihren Zulieferern Nachweise über die Einhaltung von Sorgfaltspflichten. Dazu gehören z. B. Risikoanalysen, klare Präventionsmaßnahmen und eine nachvollziehbare Dokumentation.

Wer frühzeitig Transparenz schafft, Prozesse etabliert und Zuständigkeiten klärt, reduziert den eigenen Aufwand, erfüllt Anforderungen partnerschaftlich und sichert sich langfristig Marktzugänge.

Vom Risiko zur Verantwortung – so läuft’s konkret

Wir begleiten Sie strukturiert durch den gesamten Prozess – von der Risikoidentifikation bis zum fertigen Bericht.

1
Risiken erkennen

Wir analysieren, wo menschenrechtliche oder ökologische Risiken in Ihrer Lieferkette bestehen.

2
Risiken vorbeugen

Gemeinsam entwickeln wir passende Maßnahmen und integrieren sie in Ihre Abläufe.

3
Abhilfemaßnahmen entwickeln

Wir legen das Vorgehen fest, um Verstöße wirksam zu beenden oder zu minimieren.

4
Beschwerdemechanismus einrichten

Wir schaffen mit Ihnen einen zugänglichen Weg, über den Hinweise aufgenommen und geprüft werden können.

5
Pflichten erfüllen

Alle Maßnahmen halten wir nachvollziehbar fest, um die gesetzlichen Berichtspflichten zu erfüllen.

6
Nächste Schritte planen

Auf Wunsch liefern wir Impulse für Maßnahmen, Strategieentwicklung oder weitere Zertifizierungen.

Was ist Ihrnächster Schritt?

Wir wissen, dass jede Beratung einen anderen Ausgangspunkt hat. Ganz gleich, wo Sie gerade stehen: wir finden gemeinsam heraus, wie es sinnvoll weitergeht.

Das wollen unsere Kund:innen wissen:

Seit dem 1. Januar 2023 gilt das LkSG für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Ab dem 1. Januar 2024 betrifft es auch Unternehmen ab 1.000 Mitarbeitenden. Auch kleinere Unternehmen können indirekt betroffen sein, wenn sie Teil der Lieferkette größerer Firmen sind.

Unternehmen müssen unter anderem:

  • Risiken in der eigenen Lieferkette analysieren,

  • Präventions- und Abhilfemaßnahmen ergreifen,

  • ein Beschwerdeverfahren einrichten und

  • jährlich über ihre Maßnahmen berichten.

Diese Pflichten gelten sowohl für direkte als auch – mit abgestufter Verantwortung – für indirekte Zulieferer.

Das LkSG wird aktuell überarbeitet. Die Berichtspflicht wurde zwar rückwirkend gestrichen und die Prüfung durch das BAFA gestoppt, das Änderungsgesetz ist jedoch aktuell noch nicht offiziell in Kraft. Die Sorgfalts- und Dokumentationspflichten gelten weiterhin.

Verstöße können zu Bußgeldern von bis zu 8 Millionen Euro oder bis zu 2 % des weltweiten Jahresumsatzes führen. Zudem können Unternehmen bei schweren Verstößen von öffentlichen Aufträgen ausgeschlossen werden.

Im Rahmen der Überarbeitung des LkSG wurde die Berichtspflicht aufgehoben und die behördliche Prüfung ausgesetzt, das Änderungsgesetz ist jedoch noch nicht in Kraft. Sanktionen sind künftig vor allem bei schweren Verstößen vorgesehen, Bußgelder bleiben aber grundsätzlich möglich.

Auch wenn KMU nicht direkt unter das Gesetz fallen, können sie über ihre Geschäftsbeziehungen betroffen sein – z. B. durch Anforderungen von Großkunden. Es ist daher sinnvoll, sich mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten vertraut zu machen und erste Maßnahmen zur Risikoanalyse und Dokumentation zu ergreifen.

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