
EU-Taxonomie-Beratung
Komplexe Taxonomiekomplett verständlich gemacht.
Wir begleiten Sie durch die EU-Taxonomie – praxisnah, CSRD-kompatibel und abgestimmt auf Ihre Anforderungen.
Pflichten und Wünsche:beide wollen erfüllt werden.
Die EU-Taxonomie ist komplex und sorgt in vielen Unternehmen für Unsicherheit: Wo fangen wir an? Wie erfüllen wir die Anforderungen effizient? Wir erschaffen Struktur und analysieren gemeinsam mit Ihnen relevante Geschäftsbereiche, prüfen wirtschaftliche Aktivitäten und erstellen eine prüffähige Dokumentation. Alles abgestimmt auf Ihre Berichtspflichten und Stakeholder-Erwartungen.
Mit unserer Unterstützung
Was ist die EU-Taxonomie – und wen betrifft sie?
Die EU-Taxonomie legt fest, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten und definiert dabei auch Mindestanforderungen an soziale Standards. Unternehmen müssen offenlegen, wie stark ihre Umsätze, Investitionen und Ausgaben diesen Kriterien entsprechen – sofern sie unter die CSRD fallen.
Neben der regulatorischen Pflicht wird die Taxonomie zunehmend zur Bewertungsgrundlage für Banken, Investoren und Kunden. Sie hilft, Nachhaltigkeit messbar und vergleichbar zu machen. Für Unternehmen bedeutet das: komplexe Anforderungen, die klar bewertet und nachvollziehbar dokumentiert werden müssen.
Sechs Module. Ein Ziel.
Unsere Begleitung zur EU-Taxonomie ist modular aufgebaut: Sie können einzelne Bausteine wählen oder den gesamten Prozess durchlaufen – je nach Stand Ihrer Nachhaltigkeitsaktivitäten. So stellen wir sicher, dass Aufwand, Tiefe und Ergebnis optimal zu Ihrem Unternehmen passen.
Modul 1: Wirtschaftstätigkeiten zuordnen
Wir identifizieren Ihre unternehmerischen Tätigkeiten und prüfen, welche davon unter die in der EU-Taxonomie gelisteten Wirtschaftstätigkeiten fallen.
Modul 2: Wesentlichen Beitrag prüfen
Wir analysieren, ob Ihre Tätigkeiten einen wesentlichen Beitrag zu einem der sechs Umweltziele leisten – inklusive Prüfung der technischen Bewertungskriterien.
Modul 3: Umweltziele absichern (DNSH-Prüfung)
Wir führen die Do-No-Significant-Harm-Analysen (DNSH) durch und prüfen, ob Ihre Tätigkeiten keine erheblichen Beeinträchtigungen anderer Umweltziele verursachen.
Modul 4: Mindestschutz bewerten
Wir prüfen, ob Ihr Unternehmen die sozialen Mindestschutzanforderungen erfüllt. Auf Wunsch beraten wir Sie beim Aufbau der entsprechenden Prozesse.
Modul 5: Taxonomiequoten berechnen
Wir werten Ihre Finanzdaten aus und berechnen die relevanten Kennzahlen (CapEx, OpEx, Umsatz) der taxonomiekonformen Tätigkeiten.
Modul 6: Ergebnisse übertragen
Zum Abschluss übertragen wir die ermittelten Quoten in die offiziellen Meldebögen der EU-Taxonomie-Offenlegung.
Was ist Ihrnächster Schritt?
Wir wissen, dass jede Beratung einen anderen Ausgangspunkt hat. Ganz gleich, wo Sie gerade stehen: wir finden gemeinsam heraus, wie es sinnvoll weitergeht.
Das wollen unsere Kund:innen wissen:
Unternehmen, die unter die CSRD-Berichtspflicht fallen, müssen in der Nachhaltigkeitsberichterstattung auch Angaben zur EU-Taxonomie machen. Das betrifft große Unternehmen sowie kapitalmarktorientierte KMU ab 2026.
Unternehmen müssen angeben, welcher Anteil ihrer Umsätze, Investitionen (CapEx) und Betriebsausgaben (OpEx) mit nachhaltigen Aktivitäten im Sinne der EU-Taxonomie verbunden ist.
Das hängt von Branche, Geschäftsmodell und Datenverfügbarkeit ab. Unser strukturierter Prozess hilft dabei, Aufwand zu minimieren und trotzdem prüffähige Ergebnisse zu erzielen
Wir begleiten Sie von der Relevanzprüfung bis zur fertigen Berichterstattung – mit klaren Analysen, prüffähigen Kennzahlen und passgenauer Dokumentation, abgestimmt auf Ihre Berichtsanforderungen.

Auch freiwillig ein starkes Signal:Taxonomiekonformität für Produkte
Die EU-Taxonomie lässt sich auch freiwillig auf Produktebene anwenden – selbst wenn Ihr Unternehmen nicht berichtspflichtig ist. Das schafft Klarheit, stärkt Ihre Nachhaltigkeitskommunikation und kann Förderchancen oder Investoreninteresse erhöhen. Wir prüfen Ihr Produkt auf Taxonomiekonformität – einfach, nachvollziehbar und entlang der geltenden Kriterien.
Es gibt so viel zu tun– starten wir!

Zirkuläres Produkt
Weisen Sie mit der Zertifizierung „Zirkuläres Produkt“ die Kreislauffähigkeit Ihres Produkts nach – als Grundlage für Kunden und Ausschreibungen.

VSME-Bericht
Mit dem VSME-Bericht starten kleine und mittlere Unternehmen strukturiert in die Nachhaltigkeitsberichterstattung.

CSRD-Beratung
CSRD-Anforderungen sind komplex. Unsere Beratung hilft Ihnen, Berichtspflichten einzuordnen, Prozesse aufzubauen und fundierte Berichte zu erstellen.